Es war eine nette Geste vom Chef, den Mitarbeiter (oder die Mitarbeiter) zu sich nach Hause zum Essen einzuladen. Der Abend verlief angenehm, der Gast glänzte mit guten Manieren und parlierte brillant. Doch jetzt: großes Kopfzerbrechen! Höflicherweise muss nach angemessener Zeit eine Gegeneinladung in die eigenen vier Wände erfolgen. Was tun?

Nach einem Monat sprechen Sie Ihre Revanche ebenfalls mündlich aus und bitten Ihren Chef samt Ehefrau (Ihre Chefin samt Lebenspartner) zu einem Abendessen in vier Wochen. Die Zusage kommt umgehend und erfreut, die Vorbereitungen beginnen. Aber: Vier Gänge servieren, ohne ständig zwischen Küche und Tafel hin und her zu eilen und die Gäste zu vernachlässigen – geht das? Ja, mit der richtigen Planung!

Um nicht lange in der Küche zu stehen, wenn die Gäste schon da sind, entscheiden Sie sich für ein Menü, bei dem Sie fast alles vorbereiten und gegebenenfalls warm stellen können. So müssen Sie Ihre Gäste nur für ein paar Minuten allein lassen. Je nach Jahreszeit, räumlichen Möglichkeiten und Gästezahl laden Sie auch zu einem lockeren Barbecue ein oder entscheiden sich für eine Kombination von Buffet und serviertem Essen.

Was ist sonst noch zu beachten:

Noch Fragen?

Wann serviere ich den Aperitif? Gleich, wenn die Gäste kommen. Er wird am besten im Stehen oder in einer Sitzecke eingenommen. Lassen Sie Ihre Gäste nicht zu lange auf das Essen warten.

Was sage ich, wenn ich zwischendurch in die Küche muss? – „Bitte einen kleinen Moment, bin gleich wieder da.“

Wer bekommt das Essen in welcher Reihenfolge? – Die Dame(n) zuerst, dann der Chef oder Ehrengast und schließlich der Rest. Je nach „Sitzsituation“ können Sie auch sagen: „Ich gehe praktischerweise reihum“ und servieren die Teller von der rechten Seite.

Lege ich in der Küche das Essen auf die Teller oder am Tisch? – Die Vorspeise können Sie in der Regel auf Tellern vorbereiten. Beim Hauptgang sollte sich jeder aus Schüsseln und von Platten nehmen können, was er möchte. Der Nachtisch kann wieder auf Tellern oder in Schalen gebracht werden. Letztlich kommt es aber auf die Gerichte an.

Susanne Helbach-Grosser (2011)

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